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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mehring GmbH

 

1. Allgemeines
Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Lieferbedingungen.
Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sie gelten in jedem Falle nur für die Bestellung für die sie getroffen wurden, für spätere Bestellungen gelten wieder unsere Lieferbedingungen.
Der Besteller verzichtet auf eigene Geschäftsbedingungen, wenn er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht oder die Ware trotz Widerspruch in Empfang nimmt. Soweit unsere Lieferbedingungen keine Regelung enthalten und nichts anderes vereinbart wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Angebot
Angebote und Preise sind bis zu unserer Auftragsbestätigung freibleibend.

3. Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt erst als erteilt, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird.
Das Lieferwerk behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Kaufgegenstand und dessen Erscheinungsbild nicht grundlegend geändert wird. Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen des Lieferumfangs, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Energieverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt, sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften.
Beanstandungen unserer Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen.

4. Preise
Die Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Lieferwerk, ausschließlich Verpackung, Fracht, etwaiger Versicherung und z. Zt. gültiger Mehrwertsteuer.
Die Preise für Ersatzteile verstehen sich unverpackt ab Werk. Die Preise sind freibleibend und berechtigen uns, die Waren zu dem am Tage der Lieferung gültigen Listenpreis in Rechnung zu stellen.

5. Lieferzeit
Die Angaben zu Lieferzeit sind nur annähernd und unverbindlich. Auch bei verbindlicher Lieferzeit haben wir Anspruch auf eine Nachlieferfrist von mindestens 4 Wochen und Lieferbefreiung in Fällen von höherer Gewalt, Streik, u.ä. Schadensersatz aufgrund von Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.

6. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Empfängers. Schadensersatz für in Verlust geratene Sendungen wird abgelehnt. Falls bei Auftragserteilung keine Versandart vorgeschrieben wird, erfolgt der Versand nach unserem Ermessen. Nachträglich aufgegebene Versandanschriften sind nicht verpflichtend, auch kann aus der Nichtbeachtung derselben und evtl. Versandvorschriften keinerlei Schadensersatz gefordert werden. Soweit Verpackung in Rechnung gestellt wird, ist diese zu Selbstkosten berechnet, und wird nicht zurückgenommen. Teillieferungen sind zulässig. Termine für Reparaturen sind unverbindlich. Mängel und Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns geltend zu machen.

7. Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort ohne jeden Abzug zahlbar. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich aufgrund von uns nicht bestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen.
Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind. Nach angemessener Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Das Eigentum an dem Liefergegenstand geht erst nach Eingang aller Zahlungen auf den Besteller über, bei Zahlungen in Schecks oder Wechseln nach vollständiger Einlösung und Begleichung aller Nebenkosten. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkaufsfirmen gestattet. In diesem Falle gehen die daraus entstandenen Forderungen auf uns über, eingehende Zahlungen gelten für uns treuhänderisch vereinnahmt. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltswaren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist er verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Tritt eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers oder des Akzeptanten eines Wechsels ein, wird insbesondere ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder das Konkursverfahren über das Vermögen des Bestellers eröffnet, so werden die Forderungen aus dem Gegenwert der Warenlieferungen einschließlich der laufenden noch nicht fällig gewordenen Wechsel sofort zur Zahlung fällig. Auf unser Verlangen ist bei Eintritt der obengenannten Voraussetzungen unser Eigentum unverzüglich zurückzugeben.

9. Gewährleistung
Wir haften für Sach- u. Rechtsmängel des Liefergegenstandes nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich der Sache nach auf Nacherfüllung und zeitlich auf einen Zeitraum von 24 Monaten. Ist der Besteller Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, öffentliches Sondervermögen oder eine juristische Person d. ö. R. beschränkt sich unsere Gewährleistung zeitlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten. Verbrauchs- und Verschleissteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich Sicherungen, Glühlampen, Bohrer und Treiber. Mängel die durch falsche Bedienung, falsche Verwendung, falsche Lagerung, natürliche Abnutzung, außerordentliche Beanspruchung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund, chemische elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind, Nichtbeachtung unserer Betriebs- und Verarbeitungsvorschriften, oder durch Eingriffe Dritter entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Funktionsgarantien beziehen sich nur auf unsere Geräte. Reparaturen
werden nach dem bestem Wissen durchgeführt. Repariert werden die vom Kunden angezeigten Mängel, sowie diejenigen Teile welche zum Zeitpunkt unserer Prüfung
Mängel erkennen lassen. Die Garantie bezieht sich nur auf Teile. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstandenen Folgen aufgehoben.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht
Erfüllungsort ist Troisdorf. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Siegburg.
Für die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder ein Teil derselben unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.


Mehring GmbH, Genker Str. 10, 53842 Troisdorf, mail@mehringgmbh.de, Tel. 02241/23417-30, Fax 02241/23417-55
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